ZPP - Dienstleistungen

Zustellungen - Direkt Marketing / Promotion Werbung - Magazine

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 // Stand: Juni 2017
 
ZPP-Dienstleistungen Wolfgang Blach                                                
In den Sauermatten 12                                        

D -79249 Merzhausen                                                 

Alle Leistungen und Aufträge des Auftragnehmers werden nur zu den nachstehenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen als rechtsverbindlich an. Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. In der vorbehaltlosen Durchführung des Auftrags durch den Auftragnehmer liegt keine Zustimmung zu anderen Bedingungen des Auftraggebers. Diese Bedingungen gelten auch für Folgegeschäfte. Abweichungen von den nachstehenden Bedingungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Das gleiche gilt für Erklärungen, Bestätigungen oder Zusagen der Vertreter oder Beauftragten des Auftragnehmers. Auf dieses Formerfordernis kann gleichfalls nur schriftlich verzichtet werden.

1. Angebote
1.1 Alle Preis- und Leistungsangebote haben eine Gültigkeit von 3 Monaten und werden erst durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers verbindlich. Preisangaben gelten in Euro  jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

1.2 Preise für die Verteilung von Warenproben, Prospekt-, Katalog-, Zeitungs- oder ähnlichen Sendungen werden für 1.000 Stück angegeben und berechnet. Die Kalkulation beruht auf den Angaben des Auftraggebers zu Format und Gewicht des Verteilobjektes sowie auf der Aufgabenstellung, Verteilart und Bebauungsstruktur der Verteilgebiete. Bei Veränderungen dieser Voraussetzungen ist ein entsprechend geänderter Preis zu zahlen. Verteilobjekte, die über Briefkästen zugestellt werden, müssen Briefkastenformat aufweisen. Sperrige Sendungen erfordern in der Regel einen Preisaufschlag von 5 bis 20 Prozent, welcher zwischen den Vertragsparteien, soweit möglich, vor der Verteilung festgesetzt wird.

2. Logistik
2.1 Das Verteilgut für die Direktverteilung ist vom Auftraggeber zu gleichen Einheiten gesetzt und gebündelt oder verschweißt auf Paletten bis spätestens 3 Werktage (Mo-Fr) vor dem Verteiltermin frei Haus an die vereinbarte Lieferanschrift zu liefern. Bei Beilagen ist das Verteilgut vom Auftraggeber ungebündelt anzuliefern. Bei Anlieferung früher als 10 Werktage vor dem Verteiltag berechnet der Auftragnehmer für die Ein- bzw. Zwischenlagerung je Palette/pro Tag 10,50 € zzgl. MwSt.

2.2 Wird der Verteilbeginn insgesamt oder an einzelnen Orten durch verzögerte Anlieferung, kurzfristige Auftragsänderung oder andere vom Auftraggeber zu vertretende Gründe verzögert, wird der Verteiltermin neu disponiert. Aufwendungen, insbesondere für Wartezeiten, Personalbereitstellung sowie besondere Transport- und Regiekosten gehen in diesem Falle zu Lasten des Auftraggebers.

2.3 Das Verteilgut ist in einwandfreiem Zustand und nach vorher vereinbarter Sortierung der unterschiedlichen Versionen anzuliefern. Bei der Entgegennahme der Anlieferung kann die Stückzahl und der einwandfreie Zustand der einzelnen Objekte seitens des Auftragnehmers nicht überprüft werden. Die Überprüfung bleibt dem Tag der Kommissionierung vorbehalten.

2.4 Auf Wunsch kann der Auftragnehmer Transportleistungen der zuzustellenden Objekte auf Kosten des Auftraggebers an die Anlieferungsstelle anbieten.

3. Durchführung
3.1 Die Verteilung erfolgt ausschließlich an Privathaushalte unter Berücksichtigung der Zustellhemmnisse, durch Briefkasteneinwurf. Es werden jeweils so viele Exemplare in die Briefkästen eingesteckt, wie diese Haushaltsnamen aufweisen, es sei denn, dass der Auftraggeber schriftlich eine andere Verteilung in Auftrag gegeben hat.

3.2 In Gebäuden/Gebäudeanlagen, in denen ein Briefkasteneinwurf nicht erlaubt ist, kann auch eine mit der Hausverwaltung abgestimmte Menge an dem dafür vorgesehenen Platz abgelegt werden. Ist ein Haus mit Innenbriefkästen verschlossen und wird, auch nachdem geklingelt wurde, nicht geöffnet, so wird dieses Haus nicht bedient.

3.3 Privathaushalte mit eindeutigem Werbeverbot werden nicht beliefert. Ausnahmen stellen Zustellmedien dar, die von einem Werbeverbot ausgeschlossen sind (z. B. Amtsblätter, Zeitungen mit redaktionellem Teil etc.).

3.4 Von der Verteilung ausgenommen sind Gewerbebetriebe, Büros, Geschäfte, Heime und Feriensiedlungen, Kasernen, Krankenhäuser sowie Häuser auf Betriebs- und Werksgeländen und solche, die außerhalb eines zusammenhängenden Wohngebietes liegen.

3.5 Über die Verteilung von adressierten Sendungen, abonnierten Zeitungen, Warenproben, Katalogen, Türhängern, Sonderwerbeformen und sperrigen Objekten sind jeweils ausdrücklich besondere Vereinbarungen zu treffen.

3.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei technischen Beanstandungen, sowie bei der Beanstandung von Inhalt, Form, Herkunft oder wegen eines drohenden Verstoßes gegen bestehende Unternehmensgrundsätze des Auftragnehmers die Verteilung insgesamt oder teilweise abzulehnen. Die Verteilung von Objekten, die gegen bestehende Gesetze verstoßen, wird nicht durchgeführt. Der Auftraggeber verpflichtet sich deshalb auf jeweilige Anforderung des Auftragnehmers unverzüglich ein Muster des zuzustellenden Objektes dem Auftragnehmer zur Prüfung vorzulegen. Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche können aus einer entsprechenden Ablehnung der Ausführung gegen den Auftragnehmer nicht erhoben werden.

3.7 Der Anteil der vergeblichen Zustellbemühungen (Verteilerquote) beträgt, wenn ein Briefkasteneinwurf nicht möglich ist, 10 bis 20%. Diese vergeblichen Zustellbemühungen werden berechnet. Auf Wunsch erfolgt die Verteilung der nicht zustellbaren Sendung in einem angrenzenden Gebiet, welches vorab zwischen den Vertragsparteien festzulegen ist.

3.8 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmen einzusetzen. Für die eingesetzten Subunternehmer übernimmt der
Auftragnehmer, für den Subunternehmer hier Auftraggeber, keine Haftung für das Handeln des Subunternehmers.

3.9 Angelieferte Übermengen kommen nur dann mit zur Verteilung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Etwaige Restmengen werden nach dem Verteiltag der Makulatur zugeführt, wenn nicht der Auftraggeber rechtzeitig schriftlich eine andere Anweisung erteilt. Resultierende Transporte von Über- oder Restmengen erfolgen auf Anweisung und Kosten des Auftraggebers.

3.10 Liegen mehrere Zustellaufträge für einen Termin vor, behält sich der Auftragnehmer die gemeinsame Verteilung der Objekte vor. Konkurrenzausschluss und Alleinbelegung ist nur nach vorheriger schriftlicher Absprache möglich.

3.11 Abbestellungen und Änderungen von Aufträgen müssen schriftlich erfolgen. Die Abbestellungen und Änderungen müssen spätestens drei Werktage (Mo-Fr) vor dem vorgesehenen Verteiltermin beim Auftragnehmer eingehen. Bereits entstandene Kosten können dem Auftraggeber weiterberechnet werden

3.12 Tritt während der Zeit der Auftragsführung eine Veränderung der Herstellungs- oder Bezugsbedingungen oder eine Preisänderung infolge Verteuerung der Rohstoffe, erhöhter Lohntarife oder sonstige Kostenerhöhung sowie durch Fälle höherer Gewalt ein, so sind wir berechtigt, in Erfüllung des Vertrages auch ohne vorherige Benachrichtigung einen der Marktlage entsprechenden Preisaufschlag zu berechnen.

4. Zahlung
4.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungen des Auftragnehmers im Voraus und ohne jeden Abzug fällig. Wir mit dem Auftraggeber ein Zahlungsziel nach Rechnungsstellung vereinbart, erfolgt die Bezahlung innerhalb von 10 Tage per Überweisung nach Rechnungsstellung.it dem Auftraggeber ein Zahlungsziel nach Rechnungsstellung vereinbart, erfolgt die Bezahlung innerhalb von 10 Tage per Überweisung nach Rechnungstellung.

4.2 Bei Zahlungsverzug oder Stundung ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 7 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern, wobei dem Auftragnehmer der Nachweis eines höheren Verzugsschadens jederzeit möglich ist. Die Ausführung von laufenden Aufträgen kann bis zur Begleichung rückständiger Rechnungen zurückgestellt werden.


4.3 Wechsel werden nicht, Schecks nur erfüllungshalber und unter dem Vorbehalt der Gutschrift angenommen.

4.4 Ist der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, steht es dem Auftragnehmer frei, die weitere Erfüllung von laufenden Aufträgen abzulehnen bzw. zurückzustellen. Tritt eine erhebliche Gefährdung des Zahlungsanspruches ein, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheiten zu fordern. Verweigert der Auftraggeber Vorauszahlungen oder Sicherheit, so kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz geltend machen.

4.5 Eine Zurückbehaltung der Zahlung oder eine Aufrechnung wegen ggf. bestehender Gegenansprüche des Auftraggebers aus früheren Aufträgen ist mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen ausgeschlossen.

4.6 Eingehende Zahlungen tilgen unbeschadet einer anders lautenden Bestimmung des Auftraggebers jeweils zuerst die Kosten, dann die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung, bei mehreren bestehenden Forderungen zunächst jeweils die ältere.

4.7 Der Auftragnehmer kann eine Verteilung aussetzen oder zurückstellen, bis der geforderte Rechnungsbetrag beim Auftragnehmer, auf dessen Konto eingegangen ist. Das weitere Vorgehen bestimmt der Auftragnehmer.

5. Gewährleistung
5.1 Etwaige Reklamationen über nicht vertragsgerechte Ausführung einer Verteilung müssen Tag, Ort, Straße und Hausnummer sowie Namen des Reklamanten und die genauen Umstände enthalten, die den Anlass zur Reklamation bilden. Sie haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und können nur innerhalb drei Tagen nach der Verteilung berücksichtigt werden. Beanstandungen werden schnellstmöglich geprüft, um Mängel sofort abzustellen. Erfolgt keine rechtzeitige oder formgerechte Rüge, so entfällt diesbezüglich die Gewährleistung. Hinweis zum Datenschutz (§ 4 BDSG): Zur Bearbeitung einer Reklamation werden die Adressdaten des Reklamanten für den Zeitraum der Reklamationsbearbeitung in unserem Unternehmen elektronisch verarbeitet und vorgehalten. Zur Beseitigung des Reklamationsgrundes kann es nötig sein, dass die Adressdaten des Reklamanten an den verantwortlichen Zusteller bzw. das verantwortliche Partnerunternehmen weitergegeben werden. Der Zusteller bzw. das Partnerunternehmen wurde auf die Anforderungen des Datenschutzes hingewiesen und zu deren Beachtung und Einhaltung verpflichtet. Durch die Meldung der Adressdaten gehen wir vom Einverständnis des Reklamanten in diese Vorgehensweise aus. Der Reklamant hat jederzeit die Möglichkeit dieser Vorgehensweise zu widersprechen.

5.2 Bei begründeten Beanstandungen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, ist dem Auftragnehmer die Möglichkeit der Nachbesserung zu gewähren. Beanstandungen eines Teiles der Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung. Insbesondere berechtigt der Nachweis von nur einzelnen Anschriften oder von mehreren, die sich in verschiedenen Verteilbezirken befinden, nicht zur Kürzung des Rechnungsbetrages.

5.3 Ergibt sich aus Haushaltsbefragungen, dass nachweislich eine vorab schriftlich vereinbarte Abdeckungsquote nicht verteilt wurden und ist eine Nachbesserung nicht möglich, so mindert sich der vereinbarte Preis für den jeweiligen einzeln betroffenen Verteilbezirk entsprechend. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.Zur Wahrung der Anforderung des Datenschutzes gem. BDSG erfolgen im Rahmen des Qualitätsmanagements die Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe der Ergebnisse von Haushaltsbefragungen in anonymisierter Form, d.h. nur unter Nennung von Straße, Hausnummer, PLZ und Ort.

5.4 Stellt sich eine vom Auftraggeber veranlasste zusätzliche Überprüfung der Verteilleistung als unbegründet heraus, können die hierfür entstandenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

6. Haftung
6.1 Der Auftraggeber haftet für Art, Inhalt und Text der Verteilobjekte. Der Auftragnehmer ist von etwaigen Ansprüchen Dritter aus Rechtsverletzungen freizustellen.

6.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für den Werbeerfolg.

6.3 Der Auftragnehmer haftet für die sorgsame Lagerung des Verteilgutes in seinen Räumen. Bei höherer Gewalt, insbesondere Unwetter, Streik, unverschuldeten Verzögerungen, z.B. bei Betriebsstörungen gleich welcher Art, haftet der Auftragnehmer nicht für Termineinhaltung. Ebenso entfällt eine Haftung für Verpackungsfehler im technischen Bereich bis zu einer Toleranzgrenze von 3% des Verteilguts. Der Auftragnehmer haftet nicht für Beschädigung oder Verlust des Verteilgutes durch Brand, Witterungseinflüsse, Bruch, Transport oder durch Dritte. Die Haftung entfällt nur, wenn dem Auftragnehmer diesbezüglich weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

6.4 Ansprüche des Auftraggebers auf Ersatz eines Schadens bzw. Mangelfolgeschadens gegen den Auftragnehmer und dessen Erfüllungsund Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die für das Erreichen des Vertragszwecks unverzichtbar sind. Von dieser Beschränkung ausgenommen ist die Haftung wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Höhe des Schadensersatzanspruchs ist beschränkt auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden.

7. Datenspeicherung/Datenschutz

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Erbringung seines Auftrages anfallenden personenbezogenen Absenderund Kundendaten sowie notwendige Zusatzangaben unter Beachtung der Datenschutzgesetze zu erfassen und zu speichern. Weitere Hinweise zum Datenschutz sind unter den Punkten 5.1 und 5.3 Gewährleistung aufgeführt.

8. Allgemeines
8.1 Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen können nur mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

8.2 Erfüllungsort für alle vertraglichen Leistungen ist der Sitz des Auftragnehmers.

8.3 Soweit es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufleute, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondereigentum handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Auftrag Freiburg oder Münchenstein. Der Gerichtsstand ergibt sich aus der Rechnungsstellung des Auftragnehmers. Es ist deutsches oder Schweizer Recht anwendbar.

8.4 Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

8.5 Verwenden Auftraggeber und Auftragnehmer widersprüchlich AGB, so haben die AGB des Auftragnehmers Vorrang und gelten ausschließlich.

// Stand: Juni 2017

Version 22.05.2018 

Datenschutzmerkblatt für Kunden der ZPP-Dienstleistungen

Im Folgenden informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer  Daten im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen und -Produkte und die nach den Datenschutzgesetzen zustehenden Rechte. 

1. Kontaktdaten Verantwortlicher

ZPP –Dienstleistungen Wolfgang Blach / In den Sauermatten. 12 / 79249 Merzhausen

 2. Kontaktdaten Datenschutz

ZPP –Dienstleistungen Wolfgang Blach / Datenschutz / In den Sauermatten 12 / 79249 Merzhausen Wenn Sie von uns Nachrichten erhalten, die  offensichtlich  nicht Ihre Person oder Ihren Vertrag betreffen (z.B. eine Nachricht zum Stand Ihrer Zustellung, einer Promotion usw. obwohl Sie keinen Vertrag mit uns haben), wenden Sie sich bitte sofort an unseren Datenschutzbeauftragten, um etwaige Missbräuche auszuschließen.

 3. Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann.

Im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages verarbeiten wir insbesondere Bestandsdaten.  Bestandsdaten sind alle personenbezogenen Daten, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind, z.B.: Name, Anrede, Anschrift, Rufnummer, E-Mailadresse, Rechnungssumme. Ihre bei uns abgeschlossenen Verträge, an uns gerichtete Anfragen zu Ihrem Vertrag.

 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben.

 4.1. Vertragserfüllung/Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO)

Um einen Vertrag mit Ihnen abzuschließen, einen bereits abgeschlossenen Vertrag zu erfüllen oder zu beenden, werden personenbezogene Daten verarbeitet. Hierunter sind z.B. auch Datenverarbeitungen zu fassen, die im Zusammenhang mit dem Kundenauftrag durchgeführt werden.

 4.2. Wahrung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DS-GVO)

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, wenn dies zur Wahrung unserer Interessen oder Interessen Dritter erforderlich ist und Ihre Interessen nicht überwiegen. Wir verarbeiten hierbei personenbezogene Daten zu Wahrung folgender berechtigter Interessen:

 

für Bonitätsprüfung bei denen wir in Vorleistung gehen (z.B. Ratenzahlung) zur Ermittlung von Ausfallrisiken

für Inkassoverfahren einschließlich ggf. Übermittlung von personenbezogenen Daten an Inkassodienstleister zur Einziehung oder Verkauf ausstehender Forderungen

für interne Zwecken zur Steuerung und Verbesserung unser Geschäftsprozesse, betriebswirtschaftlichen Analyse, Unternehmensbetrachtung, zur Weiterentwicklung von Dienstleistungen und Produkten

für Direktwerbung, um ihnen bei gestatteter Kontaktaufnahme für Ihren individuellen Bedarf passende eigene ähnliche Produkte anzubieten und zur Absatzförderung.

für Aufdeckung, Unterbindung und zur Sicherung rechtlicher Ansprüche.

für Adressprüfungen und Erkennung von Tippfehlern.

für die Erfüllung von Verträgen mit an der Erbringung und Vertrieb unserer Dienste Beteiligten zur Abrechnung

 4.3. Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) DS-GVO)

Wir unterliegen verschiedenen rechtlichen Vorgaben, aus denen sich eine Verpflichtung zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben kann: Steuergesetzen, Datenschutzgesetzen sowie weiteren allgemeinen gesetzlichen Verpflichtungen.

 4.4. Verarbeitung auf Grundlage von Einwilligungen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 a) DS-GVO)

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, wenn Sie uns hierzu eine Einwilligung gegeben haben (weitere Informationen z.B. zu den Zwecken und Ihren Widerrufsmöglichkeiten erhalten Sie bei Abgabe der Einwilligung).

 4.5. Missbrauch unserer Dienstleistung

Wir verarbeiten soweit erforderlich Ihre personenbezogenen Daten zur Erkennung, Beseitigung, aufzudecken und zur Unterbindung von Fehlern sowie zur Sicherung unseres Entgeltanspruchs.

 5. Empfänger personenbezogener Daten

Mitarbeiter unseres Unternehmens haben zur Erfüllung der oben genannten Zwecke im erforderlichen Umfang Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten. Wir setzen Dienstleister ein, die uns im Rahmen der Auftragsabwicklung unterstützen (Grafiker, Druckerei, Promoter, Zusteller). Diese Dienstleister unterliegen strengen vertraglichen Vereinbarungen, u.a. zur Verschwiegenheit. Auf vertraglicher Grundlage verarbeiten auch Empfänger außerhalb unseres Unternehmens, die nicht im Rahmen der Auftragsverarbeitung für uns tätig sind, im erforderlichen Umfang Ihre personenbezogenen Daten:

andere Unternehmen, die bei der Erbringung des gewünschten Dienstes involviert sind, z.B.

Grafiker, Druckerei, Promoter, Zusteller, wenn ein entsprechender Dienst gewünscht ist;

Banken, z.B. zur Durchführung von Zahlungsdiensten.

Auskunfteien, z.B. zur Ermittlung von Ausfallrisiken

Steuerberater/Wirtschaftsprüfer, zur Gewährleistungen und Überprüfung der Buchführung der gesetzlichen Vorgaben (z.B. steuerrechtliche Vorgaben).

Rechtsanwälte, zur Vertretung und Durchsetzung unserer rechtlichen Interessen Auch diese Empfänger sind auf Grund gesetzlicher oder berufsständischer Pflichten oder vertraglichen Vereinbarungen zur Verschwiegenheit verpflichtet.Empfänger sind auf Grund gesetzlicher oder berufsständischer Pflichten oder vertraglichen Vereinbarungen zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Gesetzlich sind wir im Einzelfall verpflichtet, personenbezogenen Daten an Behörden (z.B. Auskunftsersuchen von Ermittlungsbehörden) oder natürliche/juristische Personen (z.B. zur Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Urheberrechtsgesetz) zu übermitteln. 

6. Datenverarbeitung in Drittländern

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten grundsätzlich nur in Deutschland. Dienstleister, die in unserem Auftrag außerhalb der Europäischen Union (sogenannte Drittländer) personenbezogene Daten verarbeiten, werden nur eingesetzt, wenn für dieses Drittland ein „Angemessenheitsbeschluss“ der Europäischen Kommission (Art. 45 DS-GVO) besteht, „geeignete Garantien“ (Art. 46 DS-GVO) oder „interne Datenschutzvorschriften“ (Art. 47 DS-GVO) beim Empfänger vorliegen. Allgemeine Informationen zu den Angemessenheitsbeschlüssen können Sie unter adequacy-protection-personal-data-non-eu-countries_de, zu den vorliegenden geeigneten Garantien unter model-contracts-transfer-personal-data-third-countries_de sowie https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection/data-transfers-outside-eu/eu-usprivacy-shield_de und zu den internen Datenschutzvorschriften unter https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection/data-transfers-outside-eu/bindingcorporate-rules_de abrufen.

Für weitere Informationen können Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten wenden. Im Übrigen werden Ihre personenbezogenen Daten in Drittländern verarbeitet, soweit es zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, Sie eingewilligt haben oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

7. Löschung personenbezogener Daten

Wir löschen personenbezogenen Daten grundsätzlich, wenn sie nicht mehr erforderlich sind (s.o. Zwecke). Kundendaten löschen wir spätestens ein Jahr nach Ablauf des Kalenderjahres, es sei denn, wir sind auf Grund gesetzlicher Vorgaben (z.B. Steuerrechtlicher Anforderungen) zu einer längeren  Aufbewahrung verpflichtet; in diesen Fällen löschen wir die Daten mit Ablauf dieser gesetzlichen Fristen (in der Regel nach 6-10 Jahren).

Nach Ende Ihrer Zusammenarbeit mit unserem Unternehmen  stellen wir fest, welche Ihrer Daten für die Abrechnung relevant sind. Nicht für die Abrechnung mit Ihnen oder anderen Dienstleistern relevante Daten löschen wir unverzüglich. Spätestens sechs Monaten nach Rechnungsversand löschen wir die der Rechnung zugrundeliegenden Daten.

Haben Sie gegen Ihre Rechnung Einwendungen erhoben, speichern wir gegebenenfalls Ihre Daten, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind. Soweit wir gesetzlich verpflichtet sind, speichern wir Ihre Daten auch darüber hinaus (z.B. Steuerrechtlicher Anforderungen). Sollten Sie mit uns einen Vertrag abgeschlossen haben, werden Ihre in diesem Zusammenhang verarbeiteten Daten gelöscht, sobald die personenbezogenen Daten nicht mehr erforderlich und die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind (regelmäßig 6-10 Jahre).

8. Bereitstellung Ihrer Daten zum Vertragsabschluss

Die für den Abschluss eines Vertrages erforderlichen personenbezogenen Daten, sind in den Auftragsformularen als Pflichtangaben gekennzeichnet. Ohne Angabe dieser personenbezogenen Daten ist ein Vertragsabschluss nicht möglich.

 9. Herkunft personenbezogener Daten

Wir verarbeiten nicht nur personenbezogene Daten, die wir direkt von Ihnen erhalten. Manche personenbezogene Daten erhalten wir von Dritten:

Bonitätsdaten (Scorewert, meldefähige negative Einträge aus öffentlichen Registern, Inkassomeldungen) erhalten wir von den Auskunfteien (s.u.) 

 10. Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten

Wenn Sie bei uns einen Vertrag über unsere Dienstleistungen abschließen oder auch jederzeit während der Vertragslaufzeit, bieten wir Ihnen Möglichkeiten, über die Erhebung und Verwendung Ihrer Daten in bestimmten Bereichen zu entscheiden. Ihre Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten können Sie sich an ZPP –Dienstleistungen Wolfgang Blach / Datenschutz / In den Sauermatten 12 / 79249 Merzhausen wenden oder auch an Ihren Ansprechpartner. 

11. Ihre Rechte

Als betroffene Person im Sinne der DS-GVO haben Sie grundsätzlich folgende Rechte:

Sie haben das Recht, Auskunft über Ihre verarbeiteten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO). Setzen  Sie sich hierzu mit der  ZPP –Dienstleistungen Wolfgang Blach / Datenschutz / In den Sauermatten 12 / 79249 Merzhausen in Verbindung oder mit Ihren Ansprechpartner.

Wenn Sie unrichtige personenbezogene Daten berichtigen bzw. unvollständige Daten vervollständigen lassen möchten, setzen  Sie sich hierzu mit der ZPP –Dienstleistungen Wolfgang Blach / Datenschutz / In den Sauermatten 12 / 79249 Merzhausen in Verbindung oder mit Ihren Ansprechpartner.

Sie haben unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ein Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 17 DS-GVO). Setzen  Sie sich hierzu mit der ZPP –Dienstleistungen Wolfgang Blach / Datenschutz / In den Sauermatten 12 / 79249 Merzhausen in Verbindung oder mit Ihren Ansprechpartner. Hier werden Ihre Daten gelöscht.

Sie haben unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO). Setzen Sie sich hierfür mit der ZPP –Dienstleistungen Wolfgang Blach / Datenschutz / In den Sauermatten 12 / 79249 Merzhausen in Verbindung oder mit Ihren Ansprechpartner. Dort wird dies veranlassen.

Sie haben unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ein Recht auf Erhalt oder Übertragung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 20 DS-GVO). Setzen Sie sich hierfür mit der ZPP –Dienstleistungen Wolfgang Blach / Datenschutz / In den Sauermatten 12 / 79249 Merzhausenin Verbindung oder mit Ihren Ansprechpartner. Dort wird dies veranlassen.

Sie haben das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO). Sie können sich hierzu z.B. an die Datenschutzaufsichtsbehörde wenden.

Recht auf Widerruf Ihrer Einwilligung: Sie haben das Recht, Ihre abgegebenen Einwilligungen in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der auf Grund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt dabei vom Widerruf unberührt. Wie Sie den Widerruf erklären können, teilen wir Ihnen bei Einholung der Einwilligung mit. Jedenfalls können Sie sich zur Erklärung Ihres Widerrufs an Setzen Sie sich hierfür mit der ZPP –Dienstleistungen Wolfgang Blach / Datenschutz / In den Sauermatten 12 / 79249 Merzhausen in Verbindung oder mit Ihren Ansprechpartner.

Sie haben unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ein Recht auf Widerspruch. Hierüber informieren wir Sie bei Vertragsabschluss und am Ende dieses Merkblatts.

 12. Änderungen des Datenschutzmerkblatts

Da Gesetzesänderungen oder Änderungen unserer unternehmensinternen Prozesse eine Anpassung dieses Datenschutzmerkblatts erforderlich machen können, die wir uns entsprechend vorbehalten, bitten wir Sie, das Datenschutzmerkblatt (unter zpp-dienstleistungen.com/datenschutz) regelmäßig abzurufen.

 

13. Ihr Widerspruchsrecht (Art. 21 DS-GVO)

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten, die auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 e) DS-GVO oder Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; Wir verarbeiten diese personenbezogenen Daten dann nicht mehr für diese Zwecke, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihren Interessen, Rechten und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung dieser personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Ihren Widerspruch können Sie gegenüber der ZPP –Dienstleistungen Wolfgang Blach / Datenschutz / In den Sauermatten 12 / 79249 Merzhausen in Verbindung oder mit Ihren Ansprechpartner erklären. 

über 

der ZPP –Dienstleistungen Wolfgang Blach / Datenschutz / In den Sauermatten 12 / 79249 Merzhausen in Verbindung oder mit Ihren Ansprechpartner